Bekanntmachung über das Widerspruchsrecht von Wahlberechtigten hinsichtlich der Weitergabe Ihrer Daten
04.12.2024
im Zusammenhang mit den Wahlen zum Deutschen Bundestag am Sonntag, 23. Februar 2025 wird darauf hingewiesen, dass die Meldebehörde nach den Vorschriften des Bundesmeldegesetzes (BMeldeG) Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen im Zusammen-hang mit allgemeinen Wahlen und Abstimmungen auf staatlicher oder kommunaler Ebene.