Die Stadt Wörth a.Main weist ausdrücklich darauf hin, dass jede Photovoltaikanlage vor Inbetriebnahme beim zuständigen örtlichen Versorgungsnetzbetreiber und bei der Bundesnetzagentur angemeldet werden muss. Verstöße gegen diese Rechtsvorschrift können die Außerbetriebnahme der Anlage nach sich ziehen. Von dieser Vorschrift gibt es keine Ausnahmen, so dass auch Mini-PV-Anlagen, auch bekannt als ,Balkon-Kraft-werk", hierunter fallen.
Um diese kleinen Anlagen ordnungsgemäß betreiben zu dürfen, sind die gleichen Gesetzesgrundlagen (§ 3 Nr. 1 EEG 2023) zu beachten, die für große Erzeugungsanlagen gelten.
Wichtig:
Der Anlagenbetreiber muss vor Inbetriebnahme einer EEG-Anlage diese Absicht dem Netzbetreiber anzeigen und darf die Anlage erst nach Erteilung einer Anschlusserlaubnis an das öffentliche Stromnetz betreiben. Ferner darf die Installation der EEG-Anlage nur nach den Vorgaben des § 49 EnWG durch den Netzbetreiber oder einem zugelassenen Installateur vorgenommen werden. Die Anmeldung bei der Bundesnetzagentur hat über das Marktstammdatenregister zu erfolgen.
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