Stadtverwaltung

Passwesen

Ausweispflicht innerhalb Deutschlands

Deutsche Staatsangehörige, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und der allgemeinen Meldepflicht unterliegen, sind ausweispflichtig und müssen stets einen gültigen Personalausweis oder Reisepass besitzen. Der Personalausweis oder Reisepass ist auf Verlangen einer hierzu ermächtigten Behörde vorzulegen. Verstöße gegen die Ausweispflicht sind eine Ordnungswidrigkeit und können mit einer Geldbuße geahndet werden.

Passpflicht bei Reisen ins Ausland

Beim Überschreiten von Staatsgrenzen ist grundsätzlich das Mitführen eines Reisepasses erforderlich. Ob eine Passpflicht besteht, ist in den jeweiligen Staaten unterschiedlich gesetzlich geregelt. Bei Reisen innerhalb der Europäischen Union und in die meisten Urlaubsländer reicht für Deutsche jedoch die Vorlage des Personalausweises bzw. Kinderreisepasses aus. Einzelheiten können Sie beim Auswärtigen Amt, im Reisebüro oder bei der Botschaft des jeweiligen Landes erfragen.

Auslandsreisen mit Kindern

Der Kinderreisepass ist maschinenlesbar und ersetzt den bisherigen Kinderausweis. Kinder unter zwölf Jahren benötigen einen Kinderreisepass, wenn sie nicht im Reisepass der Eltern eingetragen sind. Seit 2007 ist dieser Eintrag nicht mehr möglich. Kinder ab Vollendung des 12. Lebensjahres benötigen einen elektronischen Pass. Informieren Sie sich bitte vor Antritt der Auslandsreise bei der Botschaft oder dem Konsulat des jeweiligen Landes, ob der Kinderreisepass zur Einreise anerkannt wird. Hinweise erhalten Sie auch beim Auswärtigen Amt.

Aufgaben / Dienstleistungen

Für Sie zuständig

AnsprechpartnerTelefonTelefaxZimmerE-Mail
Andrea Frankenberger
Sachbearbeiterin
09372 9893-1209372 9893-4015andrea.frankenberger@woerth-am-main.de
Tanja Ludwig
Sachbearbeiterin
09372 9893-1209372 9893-4015tanja.ludwig@woerth-am-main.de
Jutta Nees
Sachbearbeiterin
09372 9893-1109372 9893-4015jutta.nees@woerth-am-main.de

Informationen aus dem BayernPortal

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