Stadtverwaltung

Reisepass, vorläufiger Reisepass

Antragstellung

Der Antrag auf Neuausstellung kann nur persönlich beim Einwohneramt erfolgen. Hierbei müssen sowohl der bisherige Reisepass oder Personalausweis sowie ein aktuelles Lichtbild (Frontalfoto!) vorgelegt werden.
Das Lichtbild muss den Vorgaben der Fotomustertafel der Bundesdruckerei entsprechen. Seit November 2007 werden Fingerabdrücke in den elektronischen Pass aufgenommen. Dies gilt nicht für Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres.

Minderjährige:

Antragsteller sind die Eltern, die beide ihre Personalausweise oder Reisepässe zur Antragstellung vorlegen müssen. Die Zustimmungserklärung muss von beiden Elternteilen unterschrieben werden. Die Unterschriften müssen mit denen der vorgelegten Ausweispapiere übereinstimmen. Soweit noch keine Geburtsurkunde vorgelegt wurde, ist diese bei Antragstellung vorzulegen. Ab Vollendung des 6. Lebensjahres ist auch die Anwesenheit des Kindes bei der Antragstellung erforderlich.

Bei Kindern aus geschiedener Ehe ist die Zustimmung des Elternteils erforderlich, dem die elterliche Sorge übertragen wurde. Der entsprechende Beschluss des Vormundschaftsgerichtes ist im Original oder in beglaubigter Kopie vorzulegen. Soweit über die elterliche Sorge im Rahmen eines Urteils entschieden wurde, ist die Rechtskraft nachzuweisen.

Ist mit der gesetzlichen Vertretung ein Betreuer beauftragt, ist dessen Zustimmung erforderlich. Der Betreuerausweis ist mitzubringen.

Der Antrag auf Ausstellung eines Reisepasses wird vom Einwohneramt ausgedruckt und zur weiteren Bearbeitung an die Bundesdruckerei nach Berlin weitergeleitet. 

48-seitiger Reisepass für Vielreisende

Für Vielreisende besteht die Möglichkeit, einen auf 48 Seiten erweiterten Reisepass zu beantragen.

Expresspass

Ein Expresspass wird von der Bundesdruckerei innerhalb von drei bis vier Werktagen hergestellt. Bei dem Expresspass handelt es sich um einen regulären elektronischen Pass mit Fingerabdruckscan.

Vorläufiger Reisepass

In besonders dringenden Ausnahmefällen (Expresspass nicht möglich) kann kurzfristig ein vorläufiger maschinenlesbarer Reisepass ausgestellt werden. Diese Passausstellung ist gebührenpflichtig (26,-- Euro). Sie benötigen ein Lichtbild, das den Vorgaben der Fotomustertafel der Bundesdruckerei entsprechen muss.

Gültigkeit

Ein deutscher Reisepass ist bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres sechs Jahre, danach zehn Jahre gültig. Eine Verlängerung der Gültigkeit des Reisepasses ist nicht möglich; er muss nach Ablauf der Gültigkeit neu beantragt werden. Ein vorläufiger Reisepass ist bis zu einem Jahr gültig.

Gebühren

Reisepass

 

Gebühr in Euro

 

ePass 70,00
ePass (unter 24 Jahre) 37,50
ePass Express 32 Seiten 102,00
ePass Express 32 Seiten (unter 24 Jahre) 69,50
ePass 48 Seiten 92,00
ePass 48 Seiten (unter 24 Jahre) 59,50
ePass Express 48 Seiten 124,00
ePass Express 48 Seiten (unter 24 Jahre) 91,50

Für Sie zuständig

AnsprechpartnerTelefonTelefaxZimmerE-Mail
Andrea Frankenberger
Sachbearbeiterin
09372 9893-1209372 9893-4015andrea.frankenberger@woerth-am-main.de
Tanja Ludwig
Sachbearbeiterin
09372 9893-1209372 9893-4015tanja.ludwig@woerth-am-main.de
Jutta Nees
Sachbearbeiterin
09372 9893-1109372 9893-4015jutta.nees@woerth-am-main.de

Informationen aus dem BayernPortal

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