Stadtverwaltung

Gewerberecht

Grundsätzlich benötigt jeder, der selbstständig und regelmäßig eine haupt- oder nebenberufliche Tätigkeit ausübt – in der Absicht, Gewinne zu erzielen – eine Gewerbeanmeldung.

Auch bei Übernahmen und Erweiterungen von bestehenden Betrieben sowie der Gründung zusätzlicher Zweigstellen und Filialen ist eine Gewerbeanmeldung unerlässlich.

Rechtsform


Eine Rechtsform ist nicht zwingend vorgeschrieben. Liegt diese vor, ist jedoch jede Änderung anzeigepflichtig. Freiberufler wie Steuerberater oder Ärzte unterliegen nicht der Gewerbeanmeldepflicht. Ausnahmen gibt es auch für Betriebe, die im sogenannten Bereich der Urproduktion tätig sind. Eigentümer, die Immobilien verpachten oder vermieten, benötigen ebenfalls keine Gewerbeanmeldung.

Gesonderte Erlaubnis

Für spezielle Geschäftszweige – beispielsweise bei Fahrschulen, Immobilienmaklern und Pflegediensten – ist außer einer Gewerbeanmeldung eine gesonderte Erlaubnis laut Gewerbeordnung (§ 33 und 34) notwendig. Unter Umständen müssen zusätzlich ein polizeiliches Führungszeugnis, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts, ein Gesundheitszeugnis sowie Nachweise über fachliche Kenntnisse vorgelegt werden.


Die Anmeldung


Das Gewerbeamt befindet sich im Rathaus, Zimmer 2, bei der Stadtverwaltung. Eine Anmeldung ist bei Einzelbetrieben durch den Inhaber oder bei Gesellschaften durch den Geschäftsführer notwendig – entweder in schriftlicher Form, mittels Internet oder persönlich auf dem Amt. Die Gebühr beträgt 25,- Euro bei Einzelbetrieben und 35,- Euro bei Gesellschaften. Bei Gewerbeummeldungen fällt eine Gebühr in Höhe von 20,-- Euro. Einen gültigen Reisepass oder Personalausweis sollte man in jedem Fall dabei haben. Bei Anmeldung von Gesellschaften müssen noch der Gesellschaftervertrag und ein Auszug aus dem Handesregister vorgelegt werden. Staatsbürger außerhalb der EU-Zugehörigkeit brauchen zusätzlich eine Aufenthaltsgenehmigung mit Eintrag einer Gewerbeerlaubnis.

Im Zuge einer Gewerbeanmeldung informiert das Gewerbeamt verschiedene Behörden – Finanzamt, Bauamt, Bauaufsicht, Industrie- und Handelskammer, Berufsgenossenschaft und andere. Die Ausstellung des Gewerbescheins erfolgt nach der Anmeldung.

Bitte drucken Sie die jeweilige PDF-Datei aus, und reichen diese ausgefüllt mit der jeweiligen Gebühr bei der Stadtverwaltung ein.

Aufgaben / Dienstleistungen

Für Sie zuständig

AnsprechpartnerTelefonTelefaxZimmerE-Mail
Karin Schirmeister
Sachbearbeiterin
09372 9893-1309372 9893-4013karin.schirmeister@woerth-am-main.de

Informationen aus dem BayernPortal

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