Stadtverwaltung
Lebenspartnerschaftsname
Bemerkungen
Lebenspartnerschaftsname
Die Lebenspartner konnten als Lebenspartnerschaftsnamen den Geburtsnamen oder den zur Zeit der Erklärung über die Bestimmung des Lebenspartnerschaftsnamens geführten Namen eines Lebenspartners zum gemeinsamen Namen bestimmen.Beschreibung
Die Lebenspartner konnten bestimmen, ob und welchen gemeinsamen Namen sie als Lebenspartnerschaftsnamen führen möchten. Diese Erklärung wurde bei der Begründung der Lebenspartnerschaft oder zu jedem späteren Zeitpunkt beim Standesamt des Wohnortes abgegeben werden. Zum Lebenspartnerschaftsnamen konnte der Geburtsname eines Lebenspartners oder der zur Zeit der Erklärung geführte Name eines Lebenspartners bestimmt werden. Geburtsname ist der aktuelle Name, der sich im Zeitpunkt der Begründung aus dem jeweiligen Geburtseintrag ergabt. Durch vorherige Wiederannahme eines früheren Ehe- oder Lebenspartnerschaftsnamens, der nicht Geburtsname eines der Lebenspartner war, stünde auch dieser Name als Lebenspartnerschaftsname zur Verfügung. Begründet beispielsweise Lisa Wagner, geb. Huber mit Petra Meyer eine Lebenspartnerschaft, konnten die beiden entweder ''Meyer'' oder ''Huber'' oder "Wagner" als Lebenspartnerschaftsnamen wählen.
Der Lebenspartner, dessen Name nicht zum Lebenspartnerschaftsnamen wurde, konnte dem Lebenspartnerschaftsnamen seinen Geburtsnamen oder den gegenwärtig geführten Namen (als sog. Begleitnamen) voranstellen oder anfügen. Dazu war eine entsprechende Erklärung beim Lebenspartnerschaftsstandesamt bzw. beim Lebenspartnerschaftsnotar oder beim Standesamt des Wohnortes erforderlich.
Der Lebenspartner, dessen Name Lebenspartnerschaftsname geworden wr, konnte keinen Begleitnamen führen. Dazu ein Beispiel: Hätten Peter Meyer und Ludwig Wagner, geb. Huber den gemeinsamen Lebenspartnerschaftsnamen ''Huber'' gewählt, würde auch Peter Meyer diesen Namen in der Lebenspartnerschaft führen. Würde Peter Meyer seinen bisherigen Namen zusätzlich führen wollen, konntee er sich künftig ''Meyer-Huber'' oder ''Huber-Meyer'' nennen. Sein Lebenspartner würde ''Huber'' heißen. Wenn "Wagner" als gemeinsamer Lebenspartnerschaftsname gewählt worden wäre, konnte Peter Meyer sich "Meyer-Wagner" oder "Wagner-Meyer" nennen. Sein Lebenspartner würde "Wagner" heißen. Falls der Geburtsname des Lebenspartners ''Meyer'' zum Lebenspartnerschaftsnamen bestimmt wurde, konnte Ludwig Huber einen Begleitnamen führen und entweder seinen Geburtsnamen ''Huber'' oder den bis zur Begründung geführten früheren Namen ''Wagner'' dem Lebenspartnerschaftsnamen voranstellen oder anfügen; er konnte sich dann für eine der folgenden Möglichkeiten entscheiden: ''Meyer-Huber'', ''Huber-Meyer'', ''Meyer-Wagner'' oder ''Wagner-Meyer''.
Allerdings durfte, wenn ein Begleitname geführt werden sollte, kein ''Dreifach-Name'' entstehen: War der von den Lebenspartnern gemeinsam zum Lebenspartnerschaftsnamen bestimmte Name eines Lebenspartners schon ein Doppelname, durfte der andere Lebenspartner seinen Namen nicht zusätzlich voranstellen oder anfügen. Hätte umgekehrt ein Lebenspartner, dessen mehrgliedriger Name nicht zum Lebenspartnerschaftsnamen wurde, einen Begleitnamen führen, durfte er nur einen der Namensbestandteile dieses Doppelnamens dem Lebenspartnerschaftsnamen hinzufügen.
Eine Erklärung über die Voranstellung oder Anfügung konnte später gegenüber dem Standesamt widerrufen werden. Bestimmten die Lebenspartner keinen gemeinsamen Namen, so behielten sie ihren zur Zeit der Begründung geführten Namen. In dem genannten Beispiel bleibt es also bei ''Peter Meyer'' und ''Ludwig Wagner", es sei denn, die Lebenspartner holten zu einem späteren Zeitpunkt die Bestimmung ihres Lebenspartnerschaftsnamens nach.
War ein Lebenspartner Ausländer, konnte die Namensführung in der Lebenspartnerschaft völlig anders aussehen. Denn andere Staaten hatten meist auch ein anderes Namensrecht. Auskunft erteilt das Standesamt am Wohnort oder das Standesamt, bei dem die Lebenspartnerschaft angemeldet wurde.