Stadtverwaltung
An-, Ab- und Ummeldung
Wohnsitzwechsel
Anmeldung bei der Meldebehörde
Bei Bezug einer Wohnung müssen Sie sich innerhalb zwei Wochen bei der zuständigen Meldebehörde (Gemeinde oder Stadt) anmelden.Beschreibung
Voraussetzungen
Tatsächliches Beziehen der neuen Wohnung (diese Wohnung wird auf Dauer oder zumindest mit einer gewissen Regelmäßigkeit vor allem zum Wohnen und Schlafen benutzt).
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Abmeldung bei der Meldebehörde
Beschreibung
Wenn Sie ins Ausland fortziehen, müssen Sie sich abmelden.
Die Abmeldung einer Nebenwohnung erfolgt ausschließlich nur über die Meldebehörde des Hauptwohnsitz.
Wenn Sie nur eine Wohnung haben, die Sie aufgeben, und eine andere beziehen, genügt es, wenn Sie sich am neuen Wohnort anmelden.
Voraussetzungen
Tatsächliches Ausziehen aus der Wohnung (Wohnung wird endgültig verlassen, mit dem Willen, sie künftig nicht mehr für die Verrichtungen des täglichen Lebens zu benutzen).
Fristen
Abmelden innerhalb zwei Wochen nach dem Auszug.
Für Sie zuständig
Ansprechpartner | Telefon | Telefax | Zimmer | |
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Andrea Frankenberger Sachbearbeiterin | 09372 9893-12 | 09372 9893-40 | 15 | andrea.frankenberger@woerth-am-main.de |
Tanja Ludwig Sachbearbeiterin | 09372 9893-12 | 09372 9893-40 | 15 | tanja.ludwig@woerth-am-main.de |
Jutta Nees Sachbearbeiterin | 09372 9893-11 | 09372 9893-40 | 15 | jutta.nees@woerth-am-main.de |