Stadtverwaltung

Gewerbesteuer

Gewerbesteuer

Rechtsgrundlage für die Gewerbesteuer ist das Gewerbesteuergesetz vom 19.05.1999 in der jeweils gültigen Fassung.

Die Gewerbesteuer ist eine Gemeindesteuer, sie wird von der Gemeinde festgesetzt. Die Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen erfolgt jedoch durch das Finanzamt.

Sie errechnet sich aus der Multiplikation des Gewerbesteuermessbetrages mit dem Hebesatz der Gemeinde.

Hebesatz

Der Hebesatz für die Ermittlung der Gewerbesteuer wird von der Gemeinde durch Satzung festgelegt.

Die Hebesätze von Wörth am Main:

seit 2011  

345 %

von 1993 bis 2010

330 %

von 1987 bis 1992

310 %

von 1974 bis 1986

300 %

Vorauszahlungen, Zahlungstermine

Festgesetzte Vorauszahlungen der Gewerbesteuer sind vierteljährlich zu entrichen, d. h. zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November.

Aufgaben / Dienstleistungen

Informationen aus dem BayernPortal

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