Stadtverwaltung
Hundesteuer
Hundesteuer
Im Stadtgebiet der Stadt Wörth a.Main gilt für die Erhebung der Hundesteuer die Hundesteuersatzung vom 17. Dezember 2001. Die Änderungssatzung ist am 01. Januar 2023 in Kraft getreten. Sie enthält eine Reihe von Bestimmungen, die von allen Hundehaltern zu beachten sind.
Anmeldung
Ein Hundehalter ist verpflichtet, einen Hund unverzüglich nachdem er ihn aufgenommen hat oder - wenn der Hund ihm durch Geburt von einer von ihm gehaltenen Hündin zugewachsen ist - unverzüglich, nachdem der Hund vier Monate alt geworden ist, bei der Stadt Wörth a.Main – Steueramt - anzumelden. Bei Zuzug eines Hundehalters aus einer anderen Gemeinde ist der Hund unverzüglich nach Zuzug anzumelden.
Abmeldung
Der Hundehalter hat den Hund unverzüglich nachdem er ihn veräußert oder sonst abgeschafft hat, der Hund abhanden gekommen oder verendet ist, oder der Halter aus Wörth a.Main weggezogen ist, beim Steueramt abzumelden und die noch vorhandene Hundesteuermarke abzugeben.
Hundezeichen
Der Hundehalter darf Hunde außerhalb seiner Wohnung oder seines umfriedeten Grundbesitzes nur mit der sichtbar befestigten Steuermarke umherlaufen lassen (Anlegepflicht). Die Steuermarke ist bis zum Ende der Hundesteuerpflicht gültig. Bei Verlust wird dem Hundehalter auf Antrag eine neue Steuermarke ausgehändigt.
Ordnungswidrigkeiten
Verstöße gegen Anlege-, Anmelde- und Anzeigepflicht können als Ordnungswidrigkeiten bzw. Straftaten verfolgt werden.
Steuersätze
Die Hundesteuer beträgt für:
den 1. Hund | jährlich | 50,00 € |
jeden weiteren Hund | jährlich | 65,00 € |
Kampfhunde | jährlich | 650,00 € |
Kampfhunde
Kampfhunde sind Hunde, bei denen auf Grund rassenspezifischer Merkmale, Zucht und Ausbildung von einer gesteigerten Aggressivität und Gefährlichkeit gegenüber Menschen oder Tieren auszugehen ist.
Die Haltung von Kampfhunden im Stadtgebiet muss genehmigt werden und obliegt einigen Auflagen. Nähere Auskünfte hierzu erhalten Sie vom Ordnungsamt der Stadt Wörth a.Main.
Entstehen der Steuerpflicht
Die Steuerpflicht entsteht, sobald ein Hund in 3 aufeinanderfolgenden Monaten im Stadtgebiet gehalten wird. Maßgebend ist das Kalenderjahr.
Fälligkeit der Hundesteuer
Die Hundesteuer wird jeweils zum Jahresbeginn mit Bescheid festgesetzt. Die Steuer ist einen Monat nach Bekanntgabe des Steuerbescheides fällig.
Beseitigung von Hundekot
Auch wenn Sie Ihren Hund angemeldet haben und Hundesteuer bezahlen, sind Sie natürlich selbst verpflichtet, den Schmutz Ihres Tieres zu beseitigen. Die verbreitete Meinung, durch Zahlung von Hundesteuer von dieser Verpflichtung gewissermaßen befreit zu sein, ist falsch und dient vielfach als Ausrede.