Stadtverwaltung

Selbstbestimmungsgesetz (SBGG)

Wir bitten Sie für eine individuelle Beratung Kontakt mit uns per E-Mail oder Telefon aufzunehmen. Sie erhalten dabei auch eine Auskunft über die anfallenden Gebühren.

Ich möchte die Erklärung anmelden. Was muß ich tun?

Wenn Sie eine Erklärung zur Bestimmung Ihres Geschlechts und Ihres/Ihrer Vornamen beim Standesamt Wörth a.Main abgeben möchten, müssen Sie Erklärung mindestens 3 Monate im Voraus schriftlich oder persönlich anmelden. Dies können Sie per E-Mail standesamt@woerth-am-main.de oder telefonisch unter der 09372 9893-13 oder persönlich im Zimmer 13 des Rathauses.

Ab wann kann ich die Erklärung beim Standesamt Wörth a.Main anmelden?
Das Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag tritt am 01.11.2024 in Kraft.

Wo finde ich weitere Informationen zum Selbstbestimmungsgesetz?
Ausführliche Informationen finden Sie auf der Webseite des Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/gleichstellung/queerpolitik-und-geschlechtliche-vielfalt/gesetz-ueber-die-selbstbestimmung-in-bezug-auf-den-geschlechtseintrag-sbgg--199332)

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