Heiratsurkunde
Eheurkunde
Die Eheschließung wird im Eheregister des Standesamts eingetragen („beurkundet“). Auf der Grundlage dieser Beurkundung – solange der Registereintrag noch nicht gespeichert ist, auch auf der Grundlage einer Niederschrift – stellt der Standesbeamte auf Antrag eine Eheurkunde aus. Der Antrag kann mündlich, schriftlich oder per Telefax gestellt werden. In eine Eheurkunde werden aufgenommen:
- Die Vor- und Familiennamen der Ehegatten,
- Ort und Tag ihrer Geburt,
- die Religionszugehörigkeit (auf Wunsch) und
- Ort und Tag der Eheschließung.
Ist die Ehe aufgelöst, wird dies am Schluss der Eheurkunde verlautbart. Außerdem kann auch ein beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister ausgestellt werden.
Welche rechtlichen Grundlagen sind zu beachten?
- § 57 Personenstandsgesetz (PStG)
- § 48 Personenstandverordnung (PStV)
Was kostet die Dienstleistung?
Die Ausstellung einer Eheurkunde oder eines beglaubigten Registerausdrucks kostet 12,-- €.
An wen sollte ich mich wenden?Im Regelfall an das Standesamt, das das Eheregister mit dem Eheeintrag führt.
Welche Behörde bzw. Institution ist zuständig? Was sollte ich sonst noch wissen?siehe Eheschließung