Sterbeurkunde

Sterbeurkunde

Der Tod eines Menschen wird im Sterberegister des Standesamts eingetragen („beurkundet“). Auf der Grundlage dieser Beurkundung stellt der Standesbeamte auf Antrag eine Sterbeurkunde aus. Der Antrag kann mündlich, schriftlich oder per Telefax gestellt werden.

In eine Sterbeurkunde werden aufgenommen

  • die Vornamen und der Familienname des Verstorbenen,
  • Ort und Tag seiner Geburt,
  • seine Religionszugehörigkeit (auf Wunsch),
  • sein letzter Wohnsitz,
  • sein Familienstand sowie
  • Ort und Zeitpunkt des Todes.

Außerdem kann auch ein beglaubigter Ausdruck aus dem Sterberegister ausgestellt werden.

Welche rechtlichen Grundlagen sind zu beachten?

  • § 60 Personenstandsgesetz (PStG)
  • § 48 Personenstandverordnung (PStV)

Was kostet die Dienstleistung?

Die Ausstellung einer Sterbeurkunde oder eines beglaubigten Registerausdrucks kostet 12,-- €.

An wen sollte ich mich wenden?

Im Regelfall an das Standesamt, das das Sterberegister mit dem Sterbeeintrag führt.

Welche Behörde bzw. Institution ist zuständig?

Standesamt

Lebenslagen, zu denen diese Dienstleistung gehört:

Sterbefall

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