Anmeldung der Eheschließung
Eheschließung
Eine beabsichtigte Eheschließung muss bei dem Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich einer der Partner seinen Wohnsitz hat, angemeldet werden. Dort werden die Voraussetzungen für die Eheschließung geprüft. Liegt kein Ehehindernis vor, teilt das Standesamt dies den Verlobten mit und bestimmt einen Termin für die Eheschließung. Dieser muss innerhalb von sechs Monaten, gerechnet ab dem Zeitpunkt der Übermittlung des Prüfungsergebnisses liegen.
Die Eheschließung kann auch vor jedem anderen deutschen Standesamt erfolgen. In diesen Fällen teilt das Wohnsitzstandesamt das Ergebnis seiner auf die Anmeldung erfolgten Prüfung dem Eheschließungsstandesamt mit: Dort sollte man sich frühzeitig um einen Termin bemühen, der innerhalb der Sechs-Monats-Frist liegt.
Welche Unterlagen müssen mitgebracht werden?
Auskünfte zu den erforderlichen Unterlagen für die Anmeldung der Eheschließung und nähere Informationen zur Durchführung der Eheschließung erfragen Sie bitte in einem persönlichen Gespräch auf dem Standesamt, da diese in einzelnen Fällen sehr unterschiedlich sein können. Ausländische Verlobte benötigen in der Regel ein Ehefähigkeitszeugnis ihres Heimatstaates.
Welche rechtlichen Grundlagen sind zu beachten?
- §§ 11 ff. Personenstandsgesetz (PStG)
- §§ 28 ff. Personenstandsverordnung (PStV)
- §§ 1310 ff. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)“
Die Prüfung der Ehevoraussetzungen kostet 55 €, wenn ausländisches Recht zu beachten ist zusätzlich 30 € bzw. 60 € (wenn ein Verlobter bzw. beide Verlobte ausländische Staatsangehörige sind). Die Vornahme der Eheschließung durch ein fremdes Standesamt kostet 40 €. Für Besonderheiten, wie zum Beispiel Eheschließungen außerhalb der Dienstzeit oder außerhalb der Diensträume, fallen zusätzliche Gebühren in Höhe von 77 € an.
An wen sollte ich mich wenden?Wenden Sie sich an das Standesamt Ihres Wohnsitzes (Ihres gewöhnlichen Aufenthaltes) oder an den Ihrer Verlobten oder Ihres Verlobten.