Lebenspartnerschaftsurkunde
Die Begründung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft wird im Lebenspartnerschaftsregister des Standesamts eingetragen („beurkundet“). Auf der Grundlage dieser Beurkundung stellt – solange der Registereintrag noch nicht gespeichert ist, auch auf der Grundlage einer Niederschrift – der Standesbeamte auf Antrag eine Lebenspartnerschaftsurkunde aus. Der Antrag kann mündlich, schriftlich oder per Telefax gestellt werden; viele Standesämter haben auch ein elektronisches Formular in ihr Internetangebot eingestellt, mit dem Urkunden bestellt werden können.
In eine Lebenspartnerschaftsurkunde werden aufgenommen :
- die Vor- und Familiennamen der Lebenspartner,
- Ort und Tag ihrer Geburt,
- die Religionszugehörigkeit (auf Wunsch) und
- Ort und Tag der Begründung der Lebenspartnerschaft.
Außerdem kann auch ein beglaubigter Ausdruck aus dem Lebenspartnerschaftsregister ausgestellt werden.
Welche rechtlichen Grundlagen sind zu beachten?
- § 58 Personenstandsgesetz (PStG)
- § 48 Personenstandverordnung (PStV)
Was kostet die Dienstleistung?
Die Ausstellung einer Lebenspartnerschaftsurkunde oder eines beglaubigten Registerausdrucks kostet 12,-- Euro.
An wen sollte ich mich wenden?
Im Regelfall an das Standesamt, das das Lebenspartnerschaftsregister mit dem Lebenspartnerschaftseintrag führt.
Welche Behörde bzw. Institution ist zuständig?
Eheschließung / Lebenspartnerschaft