Geburtsurkunde
Geburtsurkunde
Jede Geburt wird im Geburtenregister des Standesamts eingetragen („beurkundet“). Auf der Grundlage dieser Beurkundung stellt der Standesbeamte auf Antrag eine Geburtsurkunde aus. Der Antrag kann mündlich, schriftlich oder per Telefax gestellt werden.
In eine Geburtsurkunde werden aufgenommen
- die Vornamen und der Geburtsname,
- das Geschlecht sowie
- Ort und Tag der Geburt des Kindes,
- die Vornamen und die Familiennamen der Eltern und
- die Religionszugehörigkeit (auf Wunsch) von Kind und Eltern.
Wenn der Antragsteller es wünscht, wird die Urkunde auch ohne Angaben über das Geschlecht des Kindes, die Namen der Eltern und die Religionszugehörigkeit ausgestellt.
Außerdem kann auch ein beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister ausgestellt werden.
Abstammungsurkunden und Geburtsscheine, die bis zum 31.12.2008 möglich waren, gibt es nicht mehr, weil sie kaum praktische Bedeutung hatten und im Ausland nicht bekannt sind.
Welche rechtlichen Grundlagen sind zu beachten?
- § 59 Personenstandsgesetz (PStG)
- § 48 Personenstandverordnung (PStV)
Was kostet die Dienstleistung?
Die Ausstellung einer Geburtsurkunde oder eines beglaubigten Registerausdrucks kostet 12,-- €.
An wen sollte ich mich wenden?
Im Regelfall an das Standesamt, das das Geburtenregister mit Ihrem Geburtseintrag führt.
Welche Behörde bzw. Institution ist zuständig?Was sollte ich sonst noch wissen?
siehe Geburtenanmeldung