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Hinweise zum Antrag auf Einrichtung einer Auskunfts-/Übermittlungssperre

29.04.2019: Wenn Sie gegenüber Ihrer Meldebehörde (Einwohnermeldeamt, Rathaus, Zimmer 3) das Vorliegen von Tatsachen glaubhaft machen können, dass durch die Weitergabe Ihrer Meldedaten eine Gefahr für Sie oder auch eine andere Person, z.B. Ihre Angehörigen, entstehen kann (z.B. Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Interessen), werden Ihre Meldedaten entsprechend gesperrt (Auskunftssperre).

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