Änderung des Bebauungsplanes „Wörth-West“ – Nochmalige Öffentliche Auslegung

26.07.2019
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung vom 19.09.2018 die Änderung des Bebauungsplanes „Wörth-West“ beschlossen.

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Der Stadtrat hat in seiner Sitzung vom 19.09.2018 die Änderung des Bebauungsplanes „Wörth-West“ beschlossen. Damit sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines Mehrfamilienhauses auf dem Grundstück Münchner Straße 2 geschaffen werden.

Das Änderungsverfahren soll im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt werden, da es sich um einen Bebauungsplan der Innenentwicklung handelt und die festgesetzte Grundfläche weniger als 20.000 m² beträgt.

Gemäß § 3 Abs. 2 und § 13 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) liegt der Änderungsentwurf in der Zeit vom 05.08.-05.09.2019 nochmals öffentlich aus. Der Bebauungsplanentwurf mit Begründung kann in dieser Zeit während der allgemeinen Dienststunden im Rathaus, Zimmer 6, eingesehen werden.

Außerdem sind die Planunterlagen im Internet unter www.woerth-am-main.de während des Auslegungszeitraumes einzusehen.

Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wird darauf hingewiesen, daß Stellungnahmen während der Auslegungsfrist abgegeben werden können, daß nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlußfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können und, bei Aufstellung eines Bebauungsplans, daß ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Änderung Bebauungsplan "Wörth-West" - Schallimmisionsprognose

Bebauungsplanänderung „Wörth West“ im Bereich des Flurstückes 2222/112 im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB - BEGRÜNDUNG gem. § 9 Abs. (8) BauGB

Bebauungsplanänderung "Wörth-West" - Plan mit Textlicher Festsetzung

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