23.08.2019
Der Stadtrat hat am 23.01.2019 gemäß § 1 Abs. 3 und § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) die Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des geplanten Umspannwerks des EZV in der Flurabteilung „In dem Röllingsgraben“ beschlossen.
Der Aufstellungsbeschluß wird hiermit gem. § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekanntgemacht.
Die Stadt Wörth a.Main führt für den Entwurf zur des Flächennutzungsplanes die vorgezogene Bürgerbeteiligung durch. Gemäß § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) wird den Bürgern Gelegenheit gegeben, sich an der Bauleitplanung zu beteiligen.Der Bebauungsplanentwurf mit Begründung kann während der allgemeinen Dienststunden im Rathaus, Zimmer 6, eingesehen werden.
Außerdem sind die Planunterlagen im Internet unter www.woerth-am-main.de während des Auslegungszeitraumes einzusehen.
Äußerungen im Rahmen der vorgezogenen Bürgerbeteiligung erbitten wir bis zum 04.10.2019. Bedenken und Anregungen können auch noch später während der öffentlichen Auslegung des Entwurfes vorgebracht werden. Hierzu ergeht eine gesonderte Bekanntmachung
Wörth a.Main, 23.08.2019
A. Fath
Erster Bürgermeister
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