Aktuelle Informationen seitens der Bayerischen Staatsregierung zum Thema "Corona-Virus" und die Folgen für die Stadt Wörth

17.03.2020
Im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie in Bayern wurde der bayernweite Katastrophenfall festgestellt. Die hieraus resultierenden Maßnahmen das allgemeine Leben betreffend:

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• Es gibt vorerst keine Ausgangssperre: Jeder kann weiterhin zur Arbeit gehen, sich selbst, seine Familie und andere Menschen versorgen. Alles andere darüber hinaus sollte überlegt werden, ob es wirklich notwendig ist.


• Veranstaltungen sind nicht mehr erlaubt, außer im unmittelbaren privaten Umfeld. Dies gilt bis Ende der Osterferien am 19. April. Ausnahmegenehmigungen können laut Staatskanzlei auf Antrag von der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde erteilt werden, "soweit dies im Einzelfall aus infektionsschutzrechtlicher Sicht vertretbar ist".


• Schulen und Kitas bleiben bis Ende der Osterferien geschlossen.


• Ab Dienstag wird alles geschlossen, was unter den Bereich Freizeiteinrichtungen fällt. Dazu gehören: Sauna- und Badeanstalten, Kinos, Tagungs- und Veranstaltungsräume, Clubs, Bars und Diskotheken, Spielhallen, Theater, Vereinsräume, Bordellbetriebe, Museen, Stadtführungen, Sporthallen, Sport- und Spielplätze, Fitnessstudios, Bibliotheken, Wellnessstudios, Thermen, Tanzschulen, Tierparks, Vergnügungsstätten, Fort- und Weiterbildungsstätten, Volkshochschulen, Musikschulen und Jugendhäuser.


• Ab Mittwoch gilt für den Gastronomiebereich: Generell bleiben nur Speiselokale und Betriebskantinen geöffnet. Die Öffnungszeiten sind von 6 bis 15 Uhr. In den Lokalen muss ein Abstand von 1,5 Metern zwischen den Gästen eingehalten werden. Es dürfen maximal 30 Personen in einer Lokalität sein. Nach 15 Uhr ist eine Versorgung nur noch "ToGo", per Lieferservice und Drive-In möglich.


• Alle Ladengeschäfte des Einzelhandels bleiben geschlossen. Ausgenommen sind für die alltägliche Versorgung der Bevölkerung: Alle Geschäfte im Lebensmittelhandel, Getränkemärkte, Banken, Apotheken, Drogerien, Bau- und Gartenmärkte, Sanitätshäuser, Optiker, Hörgeräteakustiker, Post, Tierbedarf, Tankstellen, KFZ-Werkstätten, Reinigungen und der Onlinehandel.


• Betriebe bleiben offen, genauso wie der öffentliche Nahverkehr.


• Es werden Grenzkontrollen zu Österreich eingeführt. Deutsche dürfen jederzeit noch zurück nach Deutschland einreisen, der Warenliefer- und Pendlerverkehr werden aufrechterhalten.

Kategorien: Die Stadt Wörth a.Main informiert

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