13.11.2024
Der Stadtrat der Stadt Wörth a. Main hat am 19.09.2024 die Aufstellung eines Bebauungsplanes „Bahnhof Teil 1“ beschlossen.
Damit sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erweiterung zweier gastronomischer Betriebe geschaffen werden.Damit sollen die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die Verwirklichung mehrerer Bauvorhaben im Bereich des früheren Empfangsgebäudes und der früheren Güterhalle geschaffen werden. Gemäß § 2 Abs. 1 BauGB wird dieser Beschluß hiermit ortsüblich bekanntgemacht.
Das Änderungsverfahren soll im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt werden, da es sich um einen Bebauungsplan der Innenentwicklung handelt und die festgesetzte Grundfläche weniger als 20.000 m² beträgt.
Gemäß § 3 Abs. 2 und § 13 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) liegt der Entwurf des Bebauungsplanes in der Zeit vom 18.11.-20.12.2024 öffentlich aus. Der Bebauungsplanentwurf mit Begründung kann in dieser Zeit während der allgemeinen Dienststunden im Rathaus, Zimmer 25, eingesehen werden.
Außerdem sind die Planunterlagen während des Auslegungszeitraumes im Internet unter www.woerth-am-main.de/rathaus-service/bauen-in-woerth/bahnhof-teil-1/ einzusehen.
Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wird darauf hingewiesen, daß Stellungnahmen während der Auslegungsfrist abgegeben werden können, daß nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlußfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können und, bei Aufstellung eines Bebauungsplans, daß ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
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