01.11.2019
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung vom 22.05.2019 die Aufstellung eines Bebauungsplanes „Kindertagesstätte Bayernstraße“ beschlossen.
Damit sollen die bauplanungsrechtlichen Grundlagen für die Errichtung einer zunächst dreigruppigen Kindertagesstätte auf dem Grundstück Fl.Nr. 6512/2 (Ecke Bayernstraße/Bergstraße) geschaffen werden. Gemäß § 2 Abs. 1 BauGB wird dieser Beschluß hiermit ortsüblich bekanntgemacht.
Das Änderungsverfahren soll im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt werden, da es sich um einen Bebauungsplan der Innenentwicklung handelt und die festgesetzte Grundfläche weniger als 20.000 m² beträgt. Der Flächennutzungsplan wird gem. § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB im Wege der Berichtigung angepaßt.
Gemäß § 3 Abs. 2, § 13 Abs. 2 und $ 13a Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) liegt der Änderungsentwurf in der Zeit vom 11.11.-13.12.2019 öffentlich aus. Der Bebauungsplanentwurf mit Begründung kann in dieser Zeit während der allgemeinen Dienststunden im Rathaus, Zimmer 6, eingesehen werden.
Außerdem sind die Planunterlagen im Internet unter www.woerth-am-main.de während des Auslegungszeitraumes einzusehen.
Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wird darauf hingewiesen, daß Stellungnahmen während der Aus-legungsfrist abgegeben werden können, daß nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlußfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können und, bei Auf-stellung eines Bebauungsplans, daß ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Liste der Träger öffentlicher Belange
Bebauungsplan "Kindertagesstätte Bayernstraße"
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