20.12.2024
Hebesatzsatzung der Grundsteuerhebesätze zum 01.01.2025
Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
die aktuelle Rechtsgrundlage zur Grundsteuer entfällt zum 31.12.2024. Mit der Grundsteuerreform ist daher zum 01.01.2025 eine aktualisierte Hebesatzsatzung zu erlassen, um Grundsteuern
erheben zu können. Diese Satzung hat der Stadtrat in seiner Sitzung vom 11.12.2024 beschlossen, versehen mit den bisherigen Grundsteuersätzen von 470%.
Somit gelten ab dem 01.01.2025 folgende Hebesätze:
Realsteuern | bisher | ab 01.01.2025 | +/-%-Punkte | +/- in % |
Grundsteuer A | 470 % | 470 % | 0 % | 0,0 % |
Grundsteuer B | 470 % | 470 % | 0 % | 0,0 % |
Die oben genannten Hebesätze gelten – wie bereits in der Vergangenheit auch – bis zum Erlass der Haushaltssatzung 2025. Auf Grund bis dahin durch das Finanzamt aktualisierter Datensätze und laufender Haushaltsplanung 2025 besteht jedoch die Möglichkeit, dass es hierbei noch zu Änderungen kommen kann.
Die vom Stadtrat in diesem Zusammenhang erlassene Hebesatzsatzung 2025 wird nachstehend amtlich bekannt gemacht.
Umsetzung der Grundsteuerreform 2025:
Sie erhalten im Januar 2025 neue Grundsteuerbescheide für das Hh-Jahr 2025ff. Die Grundsteuerbescheide gelten bis zu ihrer etwaigen Änderung auch für die Folgejahre fort.
Für etwaige Rückfragen steht Ihnen Herr Mechler (Tel. 09372/9893-31) gerne zur Verfügung.
Wörth a. Main, den 20.12.2024
A. Fath-Halbig, 1. Bürgermeister
Kategorien: Die Stadt Wörth a.Main informiert