23.09.2022
Der Stadtrat hat für die Kinderbetreuungseinrichtungen der Stadt in seiner Sitzung vom 21.07.2022 die Bedarfs-, Organisations- und Personalplanungen für das kommende Betriebsjahr 2022/2023 beraten und beschlossen. Diese Planungen bedingen auch eine Änderung des zugehörigen Satzungsrechts. Der Stadtrat hat deshalb in seiner Sitzung vom 19.09.2022 die u.s. 3 Änderungssatzung beschlossen, die nachstehend amtlich bekannt wird.
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