Wegfall des Kinderreisepasses zum 01.01.2024

04.12.2023
Ab dem 01.01.2024 ist es nicht mehr möglich, einen Kinderreisepass zu beantragen.

Auch Verlängerungen/Aktualisierungen bereits ausgestellter Dokumente sind ab diesem Zeitpunkt nicht mehr möglich. Geregelt ist diese Neuerung im Gesetzesentwurf vom 08.10.2023 zur „Modernisierung des Pass- des Ausweis- und des ausländerrechtlichen Dokumentenwesens“ Kinderreisepässe, die bis zum Jahresende 2023 ausgestellt wurden, behalten weiterhin ihre Gültigkeit.


Eltern, die mit ihren Kindern ins Ausland verreisen möchten, benötigen dann einen Reisepass oder Personalausweis. Diese Dokumente besitzen eine generelle Gültigkeit von 6 Jahren. Bitte beachten Sie hierbei unbedingt die Bearbeitungsdauer von ca. 4 – 6 Wochen. Bei weiteren Fragen wenden Sie sich gerne an das Einwohnermeldeamt unter 09372 9893-11 oder 12.

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