Amtliche Bekanntmachung des Landkreises Miltenberg

28.06.2024
Vollzug des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) und der Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über das Genehmigungsverfahren – 9. BImSchV); Verlegung des Veranstaltungsortes zu dem Erörterungstermin nach § 17 der 9. BImSchV im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren nach § 4 BImSchG zur Errichtung und zum Betrieb von fünf Windenergieanlagen auf den Grundstücken Fl. Nrn. 6879, 6903, 6899, 6897, Gemarkung Wörth am Main;

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1.    Die Fa. JUWI GmbH hat beim Landratsamt Miltenberg als zuständiger Genehmigungsbehörde die Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung nach den §§ 4 und 10 BImSchG i.d.F. der Bekanntmachung vom 17. Mai 2013 (BGBl. I S. 1274; 2021 I S. 123), zuletzt geändert durch Artikel 11 Abs. 3 des Gesetzes zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes vom 26. Juli 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 202) für die Errichtung und den Betrieb von fünf Windenergieanlagen auf den Grundstücken Fl. Nrn. 6879, 6903, 6899, 6897 der Gemarkung Wörth am Main beantragt.

2.    Das Vorhaben wurde gemäß § 10 Abs. 3 und 4 BImSchG in Verbindung mit den §§ 8 bis 10 der Neunten Verordnung zur Durchführung des BImSchG (9. BImSchV) am 21.03.2024 im digitalen Amtsblatt des Landkreises Miltenberg, in der örtlichen Tageszeitung des Landkreises Miltenberg sowie im UVP-Portal öffentlich bekannt gemacht.

Eine öffentliche Bekanntmachung erfolgte zudem am 20.03.2024 im Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Kleinheubach, am 21.03.2024 im Amtsblatt der Stadt Klingenberg am Main sowie im Amtsblatt der Stadt Erlenbach am Main, am 22.03.2024 im Amtsblatt der Stadt Wörth am Main sowie im Lützelbacher Anzeiger und im digitalen Amtsblatt der Stadt Michelstadt.

3.    Der in der öffentlichen Bekanntmachung für Dienstag, den 23.07.2024, ab 10:00 Uhr vorgesehene Erörterungstermin wird durchgeführt, findet jedoch entgegen der ursprünglichen Bekanntmachung nicht im großen Sitzungssaal des Landratsamtes, sondern im

Bürgerzentrum Hofgarten, Friedenstraße 4 a, 63924 Kleinheubach

statt. Kann dieser nicht am selben Tag abgeschlossen werden, so wird er am darauffolgenden Werktag ab 9:00 Uhr am gleichen Ort fortgesetzt.

Die form- und fristgerecht erhobenen Einwendungen können auch bei Ausbleiben des Antragstellers oder von Personen, die Einwendungen erhoben haben, erörtert werden.

4.    Es wird darauf hingewiesen, dass die Daten der Personen, die am Erörterungstermin teilnehmen, erhoben, gespeichert und verarbeitet werden. Die Informationen zur Datenverarbeitung nach der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sind auf der Internetseite des Landratsamtes Miltenberg unter Landkreis Miltenberg – Datenschutz (landkreis-miltenberg.de).

Miltenberg, 24.06.2024
Landratsamt Miltenberg

gez.
Feil
Regierungsdirektor

 

Kategorien: Das Landratsamt Miltenberg informiert

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